Sie als Unternehmer wollen in Ruhe arbeiten, ohne abgezockt zu werden. Sie haben es nicht verdient, dass Gewerbeabzocker Ihnen Geld wegnehmen mit windigen Methoden. Egal ob Adressbuchschwindel, Registerabzocke oder Datenbankbetrug, in den letzten Monaten und Jahren hat die Bedrohung durch unseriöse Geschäftemacher zugenommen. Wir haben in 2012 zahlreiche Prozesse erfolgreich geführt (siehe exemplarische Urteile).
Wir haben dabei erreicht, dass derartige Unternehmen zu Ordnungsgeldern von 5.000,00 Euro verurteilt wurden oder ersatzweise 20 Tage Haft gegen den Geschäftsführer. Die Abzocker dürfen meine Mandanten nicht mehr anschreiben, sonst wird es teuer.
Einer der betroffenen Anwälte der Gegenseite jammerte herum und beschwerte sich, dass wir uns auf einem "Kreuzzug" befinden würden und das "Landgericht instrumentalisieren" würden. Unsere Reaktion hierauf könnte man zusammenfassen mit den Worten
"Jammer nicht, und lass die redlichen Unternehmer in Ruhe!"
In diesen Verfahren wurden die Gegner jeweils auch verpflichtet, sämtliche Kosten zu tragen.
Beispiele:
Wir stehen zudem im engen Kontakt zur IHK Heilbronn und der IHK Ostwürttemberg, um die weitere Entwicklung zu beobachten.
Die Kosten unserer Vertretung ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Im Zivilprozess gilt die Regelung: Wer verliert, bezahlt alle Kosten. Diese Regelung beinhaltet die Konsequenz, dass bei einem verlorenen Prozess auch die Kosten der Gegenseite zu tragen sind sowie die Gerichtskosten. Aus diesen Gründen muss die Gegenseite in den vorstehenden Urteilen auch unsere Kosten tragen. Sollten Sie Fragen zu den Kosten haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
An dieser Stelle gebe ich eine kleine Übersicht über die Kosten eines möglichen Vorgehens gegen Gewerbeabzocker. Hier gilt: Wer verliert, zahlt:
1. Aussergerichtliche Abwehr von Forderungen
Die aussergerichtliche Abwehr gegen Forderungen richtet sich (wie in derartigen Fällen üblich) nach dem sog. Gegenstandswert (im Klageverfahren auch Streitwert genannt) und orientiert sich zunächst an dem, was von Ihnen gefordert wird. Bei einem Betrag von bspw. 570,00 Euro für 1 Jahr, belaufen sich die Nettokosten (zzgl. USt) je nach Aufwand und Fallgestaltung in der Regel zwischen ca. 80,00 und 130,00 Euro.
2. Abwehr und Unterlassung
Kommt zu der Abwehr noch die Unterlassung weiterer Anschreiben hinzu, kommt eine aussergerichtliche Gebühr zwischen netto 700,00 Euro und 900,00 Euro in Betracht. Gerade in diesen Fällen können Sie sich gegen zukünftige Anschreiben (und damit gegen zukünftige versehentliche Unterschriften) bereits im Voraus schützen.
3. Gerichtliches Verfahren
In gerichtlichen Verfahren kommt es ebenfalls auf die Art des Vorgehens an. Bitte fragen Sie uns, wenn Sie sich intensiver informieren wollen. Wir besprechen mit Ihnen in jedem Einzelfall die "Kosten-Nutzen-Relation", um Ihnen eine ausreichende Basis für Ihre Entscheidung zu geben.